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Marc Rohnke . KFZ-Gutachter . BSG e.V. & DESAG verbandsgeprüft
Staatlich geprüfter Techniker Maschinenbau
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KFZ Haftpficht-Schadengutachten

Ein Haftpflichtschaden ist ein fremd verschuldeter Schaden, der durch einen Unfallgegner entstanden ist. Nun ist dessen Versicherung in der Pflicht, den Schaden zu regulieren. Der Geschädigte hat das Recht auf freie Gutachterwahl und auf Erstellung eines Gutachtens durch einen KFZ-Sachverständigen seiner Wahl.

Das KFZ SachverständigenBüro Marc Rohnke fertigt ein entsprechendes Gutachten an. Dieses Gutachten enthält eine vertrauenswürdige und neutrale Beurteilung des genauen Sachverhalts, nimmt den Schaden auf, sichert Beweise, bebildert Schäden und Zustand, ermittelt den Wert des Fahrzeugs, legt die Instandsetzungskosten dar und liefert verbindlich alle Informationen die Schadenabwicklung.




Der Geschädigte kann die Werkstatt frei wählen, um das KFZ wieder in den Ursprungszustand zurückversetzen zu lassen oder bei einem wirtschaftlichen Totalschaden entsprechende Forderungen geltend machen.

Der Gutachter berechnet die Nutzungs- und Ausfallkosten, die bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden.

Aufgabe des Sachverständigen ist es auch, eine eventuelle Wertminderung des Fahrzeugs durch den Unfall zu ermitteln.