Der Geschädigte kann die Werkstatt frei wählen, um das KFZ wieder in den Ursprungszustand zurückversetzen
zu lassen oder bei einem wirtschaftlichen Totalschaden entsprechende Forderungen
geltend machen.
Der Gutachter berechnet die Nutzungs- und Ausfallkosten,
die bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden.
Aufgabe
des Sachverständigen ist es
auch, eine eventuelle Wertminderung des Fahrzeugs durch den Unfall zu
ermitteln.